Wolfsschützerin unterliegt vor Bundesgericht
Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden einer Gegnerin von Wolfsabschüssen abgewiesen. Die Frau setzte sich gegen den Abschuss von Wölfen des Calfeisental-Rudels im Kanton St. Gallen ein. Die Vorinstanzen gingen jedoch davon aus, dass sie nicht beschwerdeberechtigt ist.