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Medienmitteilung - 26.09.2025

Jetzt muss der Luchs B903 aktiv bejagt werden und der Abschuss erfolgen

Die Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren im Kanton Bern zeigt sich erleichtert darüber, dass der Luchs B903 offiziell zum Abschuss freigegeben wurde. Nun gilt es, konsequent zu handeln.