Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden die Landwirtschaft
Seit Inkrafttreten des revidierten Jagdgesetzes ist die Regulierung von Wolfsrudeln jährlich im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich. Die erste Regulierungsperiode fand im Jahr 2023 statt. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Massnahmen sind im Jagdgesetz und in der entsprechenden Jagdverordnung festgelegt. Die Kantone reichen im Vorfeld Gesuche zur Regulation ein, welche durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) geprüft und bewilligt werden. Die Wolfsregulation ist ein zentrales Instrument zur Steuerung der Wolfspopulation, um deren ungebremstes Wachstum zu verhindern. Aktuell leben gemäss offiziellen Angaben rund 40 Wolfsrudel mit insgesamt 400 Wölfen in der Schweiz. Die überarbeitete Jagdverordnung als Vollzugsinstrument des Jagdgesetzes regelt zentrale Aspekte wie die Wolfsregulation, den Herdenschutz, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die finanzielle Beteiligung des Bundes. Sowohl das Jagdgesetz als auch die Verordnung weisen in eine grundsätzlich richtige Richtung, enthalten jedoch weiterhin erhebliche Mängel – insbesondere mit Blick auf die betroffene Bevölkerung und die Landwirtschaft. Der Bundesrat und das BAFU haben angekündigt, die Auswirkungen der neuen Regelungen über eine zweijährige Beobachtungsphase zu evaluieren, bevor allfällige Anpassungen vorgenommen werden. Aus Sicht des Vereins ist dieses Vorgehen nicht ausreichend: Die notwendigen Korrekturen müssen umgehend und effizient erfolgen. Angesichts der anhaltend hohen Zahl an Wolfsrissen in der gesamten Schweiz sowie der teils dramatischen Entwicklungen in anderen europäischen Ländern besteht dringender Handlungsbedarf. Dabei sind auch internationale Aspekte zu berücksichtigen – insbesondere die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention sowie zunehmende Meldungen über Wolfsangriffe und Gefährdungen von Menschen in Europa.