Kanton Glarus regelt Einbezug von Jägern im Wolfsmanagement
24. Juni 2025
Regierungsratssitzung 24. Juni 2025 • Der Kanton Glarus schafft mit einer neuen Verordnung die rechtliche Grundlage für die verstärkte Beteiligung der Jägerschaft im Wolfsmanagement. Die Verordnung setzt ein Postulat der SVP-Fraktion um und ergänzt das Pilotprojekt Wolfsmonitoring.
Am 18. Oktober 2023 reichte die SVP-Fraktion das Postulat «Regulierung von Grossraubtieren – Beizug von Jägern» ein. Sie forderte darin, dass der Regierungsrat einen Massnahmenplan zu erarbeiten habe, wie die Jägerschaft zusammen mit der Wildhut die bewilligten Regulierungsabschüsse von Wölfen vollziehen kann. Dies wird durch die nun vorliegende neue Verordnung über den Einbezug von Jagdberechtigten im Umgang mit Wölfen (VEJW) geregelt. Sie ermöglicht es der Glarner Jägerschaft, die Wildhut bei der Regulierung von Wolfsrudeln und dem Abschuss von schadenstiftenden Einzelwölfen zu unterstützen.
Die neue Verordnung sieht auch den Beizug von Jägern für weitere Massnahmen wie die Vergrämung oder den Fang von Wölfen zur Besenderung vor. Dies steht im Zusammenhang mit dem vom Landrat im Februar 2025 verabschiedeten Pilotprojekt Wolfsmonitoring, das eine Intensivierung dieser Massnahmen über vier Jahre vorsieht.
Kernpunkte der neuen Verordnung (VEJW)
Voraussetzungen für den Einbezug: Jägerinnen und Jäger mit einem gültigen Glarner Jagdpatent können nach einer speziellen Schulung und Anmeldung beigezogen werden.
Rahmenbedingungen für Abschüsse: Die Verordnung legt fest, wann und unter welchen Bedingungen Wolfsregulierungen durch Jagende erfolgen dürfen. Abschüsse sind primär während der Hoch- und Niederwildjagd auf Schalenwild erlaubt, um die Verwechslungsgefahr mit Welpen zu minimieren und Fehlabschüsse zu verhindern.
Mithilfe bei Fang und Vergrämung: Jagende können die Wildhut auch bei der Besenderung und Vergrämung von Wölfen unterstützen.
Keine Gebühren oder Entschädigungen: Die Mithilfe der Jägerschaft erfolgt auf freiwilliger Basis und wird nicht zusätzlich vergütet.
Konsequenzen bei Fehlabschüssen: Für Fehlabschüsse sind gestaffelte Gebühren vorgesehen, die von 500 Franken für Welpen bis 2500 Franken für erwachsene Wölfe reichen, um leichtfertige Abschüsse zu unterbinden. Widerrechtliche Abschüsse ausserhalb der regulierten Zeiten oder Gebiete werden mit einer Gebühr von 5000 Franken geahndet und strafrechtlich verfolgt.
Entzug der Zulassung
Bei einem Verstoss gegen die Vorschriften für die Mithilfe, z. B. bei einem Abtransport des erlegten Tieres wird die fehlbare Person mit sofortiger Wirkung von der Mithilfe im laufenden Jahr ausgeschlossen.
Der Regierungsrat setzt die Verordnung über den Einbezug von Jagdberechtigten im Umgang mit Wölfen (VEJW) auf den 15. Juli 2025 in Kraft. Er beantragt dem Landrat, das Postulat «Regulierung von Grossraubtieren – Beizug von Jägern» als erledigt abzuschreiben.